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Freistellungsbescheinigungen

Mit dem "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" wurde ein neuer Steuerabzug im Einkommenssteuergesetz (§§ 48 ff EStG) verankert. Lediglich eine Freistellungsbescheinigung oder Freigrenze kann den Steuerabzug verhindern.

Planungshilfe

Praxisorientierte Informationen rund um die Hauswärmetechnik sowie interaktive Planungshilfen finden Sie beim Initiativkreis WÄRME+

E.DIS-Partner

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