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FAQs zur Umstellung des Ableseverfahrens

Bisher wurden die Zählerstände der meisten Strom- und Gaszähler bei E.DIS einmal jährlich von einem Ableser erfasst. Zukünftig erhalten Sie von uns eine Ablesekarte, mit der Sie die Ablesung Ihrer Strom- und Gaszähler selbst durchführen können.

Diese Umstellung hat für Sie viele Vorteile:

  • Um den Zugang zum Zähler zu ermöglichen, brauchen Sie zu keinem bestimmten Tag mehr anwesend zu sein.
  • Sie entscheiden selbst, wann Sie bis zum vorgegebenen Termin ablesen.
  • Die bisher ggf. notwendige Terminvereinbarung mit dem Ableser entfällt.
  • Die Übermittlung der Zählerstände ist auch bequem online oder mit dem Smartphone über den QR-Code möglich.
  • Durch das Notieren der Zählerstände gleichzeitig auf dem Kontrollabschnitt der Kundenselbstablesekarte ist die Abrechnung leichter prüfbar.

Bitte führen Sie die Ablesung bis spätestens zum angegebenen Rücksendedatum durch und melden den Zählerstand an uns zurück. Es macht dabei keinen Unterschied an welchem Tag Sie die Ablesung durchführen.

Zusätzliche Informationen zur Durchführung der Ablesung finden Sie auf der Ablesekarte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen hier Informationen (FAQs) zur Verfügung.

Alternativ zur Rücksendung der Ablesekarte können Sie uns Ihre Zählerstände auch schnell und sicher online übermitteln. Es ist keine umfangreiche Registrierung notwendig. Geben Sie einfach die auf der Ablesekarte aufgedruckten Identifizierungsdaten an oder scannen Sie den angegebenen QR-Code mit Ihrem Smartphone.

Noch ein Hinweis: Als Ihr zuständiger Messdienstleister/ Netzbetreiber sind wir verpflichtet mindestens einmal jährlich Zählerstände zu ermitteln und Ihrem Energielieferanten diese zur Verfügung zu stellen. Es steht Ihrem Energielieferanten jedoch frei weitere Ablesungen durchzuführen bzw. Ihnen weitere Ablesekarten zu senden.

Allgemein

1. Welche Veränderung bedeutet diese Umstellung für mich?
Zukünftig bekommen Sie von uns die Ablesekarte zu den jeweils gültigen Ableseterminen automatisch zugesandt.

2. Warum soll ich jetzt (wieder) selber ablesen?
Für Sie hat es den Vorteil, dass Sie bei der Zählerstandserhebung nicht an einem bestimmten Tag für den Ableser den Zugang zum Zähler ermöglichen müssen.

3. Ich bezahle doch für die Ablesung! Warum soll ich das jetzt wieder selber durchführen?
Die Aufnahme der Zählerstände am Zähler ist ein Teil der entstehenden Kosten. Auch die Übertragung der Zählerstände in das Abrechnungssystem und deren Weitergabe an Berechtigte, i.d.R. Ihren Lieferanten, sind Bestandteile des Messentgeltes.
Für Sie hat es den Vorteil, dass Sie bei der Zählerstandserhebung nicht an einem bestimmten Tag für den Ableser den Zugang zum Zähler ermöglichen müssen.

4. Ändert sich durch die Selbstablesung der Ablese-/ Abrechnungstermin?
Wir als Netzbetreiber führen ausschließlich die Ablesung durch. Der Termin für die Ablesung bleibt unverändert. Auf den Zeitpunkt der Abrechnung durch Ihren Lieferanten haben wir keinen Einfluss.

Karte erhalten

5. Ich habe keine Ablesekarte erhalten, aber schon eine Rechnung bekommen.
Auf den Zeitpunkt der Abrechnung durch Ihren Lieferanten haben wir als Netzbetreiber keinen Einfluss. Dadurch können Ablese- und Abrechnungstermin voneinander Seite 2 von 5 abweichen. Falls es in Ihrem Interesse ist, können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand für Kontrollzwecke telefonisch durchgeben.

6. Ich habe den Zählerstand bereits an meinen Lieferanten gemeldet, muss ich die Ablesekarte noch versenden?
Bitte senden Sie uns Ihre Ablesekarte in jedem Fall ausgefüllt zurück. Als Ihr zuständiger Messdienstleister/ Netzbetreiber sind wir verpflichtet mindestens einmal jährlich einen Zählerstand zu ermitteln. Diese von Ihnen abgelesenen Zählerstände werden durch uns auch automatisch Ihrem aktuellen Lieferanten übermittelt.

7. Warum bekomme ich zeitgleich/ zusätzlich eine zweite Ablesekarte von meinem Lieferanten?
Als Ihr zuständiger Messdienstleister/ Netzbetreiber sind wir verpflichtet mindestens einmal jährlich einen Zählerstand zu ermitteln. Es steht Ihrem Lieferanten allerdings frei, Ihnen zusätzliche Ablesekarten zuzusenden.

8. Warum habe ich nicht für alle meine Zähler eine Ablesekarte erhalten?
Für jeden Zähler gibt es einen bestimmten Ablesetermin. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können diese Termine unterschiedlich sein. Sobald Ihre anderen Zähler zur Ablesung anstehen, erhalten Sie für diese ebenfalls eine Ablesekarte.
Wenige Zähler im SLP Segment verbleiben in der Vor-Ort-Ablesung (besondere Zählertechnik oder erschwerte Zutrittsbedingungen) bzw. werden über die Zählerfernauslesung ausgelesen.

9. Mein Zähler wird doch fernausgelesen, warum bekomme ich eine Ablesekarte?
Für fernausgelesene Zähler werden keine Ablesekarten versendet. Ggfs. gibt es bei Ihnen noch weitere, nicht fernausgelesene Zähler, für die die Ablesekarte zum Einsatz kommt.
Bitte füllen Sie die Karte nach Möglichkeit aus und senden diese an uns zurück.

Zähler finden

10. Ich weiß nicht wo mein Zähler ist?
Wenn sich der Zähler nicht in der Wohnung befindet, könnte er im Keller, im Treppenhaus oder einem Zählerschrank installiert sein. Sehen Sie bitte nach oder fragen Sie Ihren Vermieter.
Leben Sie in einem Mehrfamilienhaus ist es durchaus möglich, dass sich der Zähler in einem separaten Zählerraum befindet. In diesem Fall fragen Sie doch bitte den Hausmeister oder den Verwalter.

11. Ich habe keinen Zutritt zum Zähler?
Wenden Sie sich bitte an den Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister. Die Zähler müssen für Sie zugänglich sein.

12. Muss mir der Hausmeister den Zählerraum öffnen?
Der Vermieter ist verpflichtet ihnen den Zugang zum Zähler zu ermöglichen. Häufig erledigt der Hausmeister die Öffnung des Zählerraums für den Vermieter.

13. Was mache ich, wenn ich keinen Schlüssel für meine Zähleranschlusssäule besitze?
Sollten Sie eine Zähleranschlusssäule mit einer Doppelschließung haben, so besteht die Möglichkeit einen kundeneigenen Schließzylinder einzubauen. Sollte dort nur eine Netzbetreiberschließung vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Netzbetreiber.

14. Woran erkenne ich meinen Zähler?
Auf der Ablesekarte ist die Zählernummer andruckt. Wir haben in unserem Anschreiben beispielhaft Zähler abgebildet; aus dieser Abbildung können Sie erkennen, an welcher Stelle die Zählernummer zu finden ist. Sie müssen dann nur noch die Zählernummern vergleichen.

15. Meine Zählernummer stimmt nicht mit der Ablesekarte überein.
Bitte beachten Sie auch auf dem Zähler ggfs. angebrachte Klebestreifen mit veränderten Zählernummern.

16. Ich habe mehrere Zähler, muss ich alle ablesen?
Lesen Sie bitte nur die auf der Ablesekarte genannten Zähler ab. Wir haben dort die entsprechenden Zählernummern angedruckt.

17. Welche Zählwerke müssen abgelesen werden (Mehrtarifzähler)?
Es sind nur die Zählwerke relevant, die auf der Ablesekarte aufgedruckt worden sind. Lesen Sie bitte nur die auf der Ablesekarte genannten Zählwerke ab.

18. Warum werden meine Zähler zu unterschiedlichen Terminen abgelesen?
Für jeden Zähler gibt es einen bestimmten Ablesetermin. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können diese Termine unterschiedlich sein. Sobald Ihre anderen Zähler zur Ablesung anstehen, erhalten Sie für diese ebenfalls eine Ablesekarte.

Ablesen

19. Welcher Zeitraum steht mir für die Ablesung zur Verfügung?
Das Rücksendedatum ist auf der Karte angedruckt.

20. Mir ist es nicht möglich den Zähler abzulesen, kann nicht weiterhin jemand vorbei kommen?
Leider ist es nicht möglich, den Ableseprozess individuell zu gestalten. Vielleicht kann eine Person Ihres Vertrauens Sie dabei unterstützen.

21. Wenn ich zum Ablesetermin im Urlaub bin, wer liest dann ab?
Wenn Sie zum Ablesezeitpunkt im Urlaub sind, beauftragen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens (z.B. die, die den Briefkasten leert) mit der Ablesung und der Rücksendung der Ablesekarte.

22. Ich bin alt/behindert/ sehbehindert und kann nicht ablesen.
Leider ist es nicht möglich, den Ableseprozess individuell zu gestalten. Vielleicht kann eine Person Ihres Vertrauens Sie dabei unterstützen.

23. Muss ich die Nachkommastellen mit angeben?
Bitte füllen Sie alle auf der Ablesekarte angedruckten Felder vollständig aus. Nachkommastellen sind auf der Ablesekarte durch Komma abgetrennt, die nicht benötigten Stellen sind hierbei mit einem „x“ gefüllt.

24. Kann ich am Jahresende/Jahresanfang ablesen?
Wir bitten Sie, bis zu dem angegebenen Rücksendetermin die Ablesung durchzuführen und die Ablesekarte an uns zurückzusenden. Wünschen Sie eine Rechnungsstellung zum Jahresende/ Jahresanfang wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten.

25. Wenn ich umziehe/ausziehe, muss ich dann auch selbst ablesen?
Auch bei einem Um- oder Auszug bitten wir Sie, den Zählerstand selbst abzulesen und uns den Stand zu übermitteln. Diesen übermitteln wir automatisch an Ihren bisherigen Lieferanten zur Erstellung der korrekten Schlussverbrauchsabrechnung.

26. Ich habe doch bereits meinen Zählerstand mitgeteilt - warum kommt nun ein Ableser?
Wenn Zählerstände in unserem Abrechnungssystem vorliegen die nicht plausibel sind, beauftragen wir einen Ableser zur Durchführung der Ablesung.

Zählerstandsrückmeldungen

27. Wenn ich nicht ablese, bzw. nicht fristgerecht ablese - was passiert dann?
Wenn Sie uns den Zählerstand nicht oder nicht fristgerecht mitteilen, müssen wir Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Grundlage bildet dann Ihr Verbrauch aus dem vorhergehenden Abrechnungsjahr oder Vergleichswerte. Diese so ermittelten Zählerstände werden dann Ihrem Lieferanten durch uns bereitgestellt.

28. Wenn ich irrtümlich falsch ablese, wird dann eine falsche Abrechnung erstellt?
Wenn Sie irrtümlich falsch ablesen und wir dies auch bei einer Plausibilitätskontrolle nicht festgestellt haben, wird ein falscher Verbrauch abgerechnet. Sobald Sie Ihrem Lieferanten nachträglich den richtigen Stand mitteilen, wird die Abrechnung korrigiert. Diesen korrigierten Zählerstand überträgt der Lieferant auch an uns als zuständigen Messdienstleister.
Nur für Netzendkunden: Zu hohe Zahlungen erhalten Sie erstattet, zu niedrige werden auf Ihre nächsten Abschlagszahlungen umgelegt.

29. An welche Versandadresse wird meine Ablesekarte versendet?
Wir versenden die Karte an die von Ihnen bzw. Ihrem Lieferanten übermittelte Geschäftspartner-Adresse in unserem System bzw. an einen von ihnen angegebenen Ablesebeauftragten.

30. Wie kann ich den Zählerstand noch durchgeben?
Übermitteln sie uns Ihren Zäherstand doch einfach und sicher über das Internet. Sie müssen nur die auf der Ablesekarte angegebene Internetseite öffnen und das auf der Ablesekarte angegebene Passwort und Kartennummer eingeben.

31. Kann ich den Zählerstand auch mit meinem Smart-Phone mitteilen?
Ja, auf der Ablesekarte ist ein QR-Code abgedruckt. Wenn Sie diesen mit Ihrem Smart Phone einscannen, gelangen Sie automatisch zu Ihrer persönlichen Erfassungsmaske wo Sie Ihren Zählerstand direkt eingeben können.

32. Kontrollieren Sie meine Ablesung?
Der von Ihnen angegebene Zählerstand wird von uns geprüft. Weicht Ihr Verbrauch zu stark ab, wird er durch einen Ableser vor Ort überprüft.

33. Kann ich die Ablesekarte auch für andere Benachrichtigungen nutzen?
Die Zählerstände werden maschinell eingelesen. Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte werden nicht erkannt.

34. Warum wurden meine Anmerkungen/Hinweise auf der Ablesekarte nicht berücksichtigt?
Die Zählerstände werden maschinell eingelesen. Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte werden nicht erkannt.

35. Ist sichergestellt, dass die von mir mitgeteilten Zählerstände auch richtig erkannt werden?
Bitte teilen Sie uns die Zählerstände so leserlich wie möglich mit. Sollten die Zahlen beim Einlesen nicht automatisch erkannt werden, so wird die Ablesekarte ausgesteuert und ein Sachbearbeiter prüft die Erfassung.

36. Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

37. Ich habe für meine Ferienwohnung eine Ablesekarte erhalten. Leider kann ich den Zählerstand bis zu dem genannten Termin nicht ablesen, da ich nicht vor Ort sein werde. Können Sie mir hierzu eine Alternative anbieten?
Wir können Ihnen anbieten, dass wir für Ihren Zähler einen Ablesebeauftragten hinterlegen. Dies hat zur Folge, dass der Ablesebeauftragte die für Ihre Anlage bestimmte Ablesekarte zur Zählerablesung erhalten wird.
Hierfür benötigen wir von Ihnen die Zählernummer und die korrekte Anschrift des Ablesebeauftragten.

38. Wir haben bereits von mehreren Wohnungseigentümern die Information erhalten, dass sie für ihre Ferienwohnung eine Ablesekarte erhalten haben. Den Eigentümern ist leider nicht möglich, zu dem genannten Termin die Zählerablesung vorzunehmen, da sie nicht vor Ort sein werden. Ist es möglich, dass Sie ab sofort die Ablesekarten immer an die Hausverwaltung/Hausmeister/usw. senden?
Ja, wir können bei den betroffenen Zählern die Anschrift der Hausverwaltung/Hausmeisters/usw. hinterlegen. Wir bitten Sie, dies aus Datenschutzgründen in der nächsten Eigentümerversammlung mit den Eigentümern zu klären. Nach erfolgter Abstimmung können Sie uns gerne die betroffenen Zählernummern mitteilen. Dann werden wir den durch Sie bzw. die Eigentümerversammlung bestimmten Ablesebeauftragten hinterlegen.