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Ersatzversorgung/ -belieferung

Der Gesetzgeber regelt im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welche Festlegungen für Kunden gelten, die keinen gültigen Liefervertrag abgeschlossen haben. Die vom Kunden bezogenen Energiemengen im Zeitraum ohne gültigen Liefervertrag erhält er im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG - Ersatzversorgung mit Energie. Die Ersatzversorgung erfolgt durch den jeweiligen Grundversorger gemäß § 36 EnWG - Grundversorgungspflicht.

Der Grundversorger im Netzgebiet der E.DIS AG für Strom und Gas ist die E.ON Energie Deutschland GmbH (Rechtsnachfolger der E.ON edis Vertrieb GmbH). Für die Gemeinde Groß Roge (AGS 13072038) im Netzgebiet Gas ist der Grundversorger die Stadtwerke Teterow GmbH.